BF17 (Begleitetes Fahren)

 

Hier sind die wichtigsten Merkmale :

 

1. Mindestalter: für Jugendliche ab einem Mindestalter von 17 Jahren (mit dem theoretischen Unterricht, kannst Du schon 3 Monate vorher anfangen).

 

2. Begleitetes Fahren: Der Name "BF17" steht für "Begleitetes Fahren ab 17". Das bedeutet, dass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis nur in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers (ab 30 Jahren) fahren dürfen. Die Begleitperson muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen muss mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.

 

3. Mit Bestehen des Führerscheins BF 17, darfst Du nun mit Deiner angegebenen Begleitperson das KFZ führen. Mit Vollendung des 18 Lebensjahres, wird das Dokument gegen den Führerschein ausgetauscht. Ab dem 18 Lebensjahr benötigst Du dann keine Begleitperson mehr. 

 

Auch hier sind die Kombinationen der Klasse BF17 +B197 kein Problem

Wie viele Fahrstunden muss ich machen

 

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.

Es wird zwischen Pflicht- und Übungsfahrstunden unterschieden.

 

Pflichtstunden umfassen folgende sogenannte Sonderfahrten:

 

5 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen

4 Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn

3 Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

 

Die Anzahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers oder der Fahrschülerin ab.