Klasse B (Schlüsselzahl 197)
Weniger Stress bei der praktischen Prüfung
Klasse B197 (mit Schalterkompetenz)
Du möchtest das Risiko minimieren und bei der Fahrprüfung ganz entspannt mit einem Automatikgetriebe fahren ? Dann ist diese Kombination genau das Richtige für Dich. Denn trotz Automatikprüfung darfst Du bei bestehen der Prüfung , Schaltergetriebe fahren.
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss lediglich in einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltgetriebe ist nicht notwendig.
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltgetriebe der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe abgelegt werden.
Du hast bereits einen Automatikführerschein
B78
und möchtest die Schalterkompetenz nachholen ?
Kein Problem, schau einfach bei uns vorbei.
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltgetriebe ist nicht notwendig.
• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltgetriebe der Klasse B
• 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt