Klasse B (Schlüsselzahl 197)

Weniger Stress bei der praktischen Prüfung

 

 

 

 

 

Klasse B197 (mit Schalterkompetenz)

 

Du möchtest das Risiko minimieren und bei der Fahrprüfung  ganz entspannt mit einem Automatikgetriebe fahren ? Dann ist diese Kombination genau das Richtige für Dich. Denn trotz Automatikprüfung darfst Du bei bestehen der Prüfung , Schaltergetriebe fahren.

 

Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss lediglich in einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltgetriebe ist nicht notwendig.

 

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltgetriebe der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften 
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe abgelegt werden.

 

 

 

 

 

Du hast bereits einen Automatikführerschein

B78

und möchtest die Schalterkompetenz nachholen ?

Kein Problem, schau einfach bei uns vorbei. 

 

Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltgetriebe ist nicht notwendig.

 

• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltgetriebe der Klasse B

 

• 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften 


• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt